Frage: Leistung Zahnzusatzversicherung innerhalb der Wartezeit
Frage von: Clumpsy am 26.08.2007 um 23:10:01
Hallo, ich finde Ihre Seite sehr interessant und informativ! Leider bin ich erst auf Ihre Seite gestoßen, nachdem ich den Vertrag bei der Arag (Z100) schon abgeschlossen hatte. Ich hoffe dass Sie mir trotzdem weiterhelfen werden. Mein Z100- Tarif läuft seit dem 01.04.2007. Heute ist mir beim Essen von Nüssen eine Seitenwand von meinem Backenzahn abgebrochen, der bereits eine Füllung hat. Somit fehlt nun der seitliche Halt für die Füllung. Viel ist da sicherlich nicht mehr zu machen. Näheres werde ich hoffentlich morgen von meinem Zahnarzt erfahren. Welche Behandlung wäre durch den Zahntarif abgedeckt? Ich verstehe den Unterschied zwischen Zahnbehandlung und Zahnersatz in diesem Zusammenhang nicht so richtig. Wäre es so, dass bei einem Flicken der Seitenwand eine Zahnbehandlung vorliegen würde und diese auch innerhalb der 8-monatigen Wartezeit vom Z100-Tarif abgedeckt wäre? Falls der Zahn überkront werden müsste würde dann ein Zahnersatz vorliegen und somit nicht vom Z100-Tarif abgedeckt, da ich mich noch innerhalb der Wartezeit befinde? Über eine ANtwort würde ich mich sehr freuen. LG
ieser Backenzahn hat schon , der schon eine ziemlich große Füllung hatte.
Re: Leistung Zahnzusatzversicherung innerhalb der Wartezeit
Frage von: Hanswaizmann am
26.08.2007 um 23:10:01 beantwortet
www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung
Hallo Clumpsy,
also, die Wartezeit für Zahnbehandlung beträgt nur 3 Monate, für Zahnersatz und KFO 8 Monate.
Als Zahnersatz bezeichnet man vereinfacht gesagt alles, was der Zahnarzt individuell und passgenau erst im Labor anfertigen lassen muss --> also z.B. Kronen, Implantate, Brücken, Inlays, etc.
Als "Zahnbehandlung" zählen z.B. Prophylayxe, Füllungen (z.B. aus Kunststoff, denn die werden ja nicht extra im Labor angefertigt), Wurzelbehandlung oder Parodontalbehandlungen.
Kommt also jetzt darauf an, was genau gemacht werden muss.
Sofern Zahnersatz notwendig ist, könnten Sie evtl. Ihren Zahnarzt bitten, ob man den Zahn ggf. erstmal kurzzeitig provisorsich behandeln könnte, bis die Wartezeit abgelaufen wird - nach Ablauf der Wartezeit wäre das bereits erstattungsfähig, da der Versicherungsfall ja nicht vor Abschluss, sondern erst nach Abschluss eingetreten ist.
MfG
Hans Waizmann
» Hallo, ich finde Ihre Seite sehr interessant und informativ! Leider bin ich
» erst auf Ihre Seite gestoßen, nachdem ich den Vertrag bei der Arag (Z100)
» schon abgeschlossen hatte. Ich hoffe dass Sie mir trotzdem weiterhelfen
» werden. Mein Z100- Tarif läuft seit dem 01.04.2007. Heute ist mir beim
» Essen von Nüssen eine Seitenwand von meinem Backenzahn abgebrochen, der
» bereits eine Füllung hat. Somit fehlt nun der seitliche Halt für die
» Füllung. Viel ist da sicherlich nicht mehr zu machen. Näheres werde ich
» hoffentlich morgen von meinem Zahnarzt erfahren. Welche Behandlung wäre
» durch den Zahntarif abgedeckt? Ich verstehe den Unterschied zwischen
» Zahnbehandlung und Zahnersatz in diesem Zusammenhang nicht so richtig. Wäre
» es so, dass bei einem Flicken der Seitenwand eine Zahnbehandlung vorliegen
» würde und diese auch innerhalb der 8-monatigen Wartezeit vom Z100-Tarif
» abgedeckt wäre? Falls der Zahn überkront werden müsste würde dann ein
» Zahnersatz vorliegen und somit nicht vom Z100-Tarif abgedeckt, da ich mich
» noch innerhalb der Wartezeit befinde? Über eine ANtwort würde ich mich sehr
» freuen. LG
»
»
»
»
» ieser Backenzahn hat schon , der schon eine ziemlich große Füllung hatte.
Neue Antwort zu dieser Frage schreiben
Rechner, Forum & Co.
Abschluss Zahnzusatzversicherung
Einzelne Zahnzusatzversicherungen im Vergleich
Spezial-Vergleiche
Themen-Specials
WaizmannTabelle 2012
