Frage: Kündigungsrecht durch CSS Zahnzusatzversicherung

Frage von: martin am 25.09.2007 um 18:24:44

Hallo,

die CSS Versicherung "hört" sich sehr interessant an. Stimmt es, dass die
CSS nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Jahre verzichtet und so in der Lage wäre das Vertragsverhältnis innerhalb von 3 Monaten zu kündigen?

Vielen Dank für die Info.


Martin

Re: Kündigungsrecht durch CSS Zahnzusatzversicherung

Frage von: admin am 25.09.2007 um 18:24:44 beantwortet

Hallo,
dies ist der Fall und in der Schweiz üblich. Dies ist aber kein Problem für den Kunden. Die CSS könnte, wenn Sie kündigen wollte, erst nach einer Erstattung kündigen und natürlich nicht vorher! Also leisten muss sie auf jedenfall.
Nach einer großen Erstattung zu kündigen macht in der Regel aber auch kein Sinn mehr, da die größten Schäden ja behoben wären und keine größeren Sachen mehr durch den Kunden zu erwarten sind.
Praktische Auswirkungen hat dies eher für Extremfälle z.b. bei Versicherten die falsche Angaben im Antrag gemacht haben. Die Versicherung will ja Ihre Kunden behalten. Für den Kunden ist diese Klausel daher positiv, weil unseriöse Versicherte nicht die Beiträge belasten.

viele grüße rici

Re: Kündigungsrecht durch CSS Zahnzusatzversicherung

Frage von: Hanswaizmann am 25.09.2007 um 18:24:44 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo Martin,

das ist korrekt - die CSS verzichtet nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht während der ersten drei Jahre.

In den ersten 3 Jahren könnte die CSS "theoretisch" nach einem Schadensfall kündigen. Das ist allerdings wirklich nur absolut theoretischer Natur!!! Wir haben das mit CSS besprochen und uns wurde glaubhaft dargelegt, dass es eigentlich kaum einen Fall gibt, in dem die CSS von dieser Regelung Gebrauch machen möchte (ich persönlich kann mir auch keinen vorstellen). Das ganze ist eher eine kalkulatorische Frage --> das spielt in die Prämienberechnung mit rein, und daher hat die CSS nicht darauf verzichtet.


MfG

Hans Waizmann


» Hallo,
»
» die CSS Versicherung "hört" sich sehr interessant an. Stimmt es, dass die
» CSS nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten 3 Jahre
» verzichtet und so in der Lage wäre das Vertragsverhältnis innerhalb von 3
» Monaten zu kündigen?
»
» Vielen Dank für die Info.
»
»
» Martin

Neue Antwort zu dieser Frage schreiben