Frage: Zahnzusatzversicherung für Kinder
Frage von: fee2005 am 26.09.2007 um 11:41:00
Hallo,
ich würde gern meine Tochter ( 2 Jahre) mit einer Zahnzusatzversicherung versichern. Welcher Tarif wäre hier angebracht? Ist es überhaupt notwendig, da ja doch die meisten Leistungen bis 18 Jahre in der GKV eingeschlossen sind? Hat jemand schon irgendwelche Infos oder Erfahrungen hierüber ?
Re: Zahnzusatzversicherung für Kinder
Frage von: Hanswaizmann am
26.09.2007 um 11:41:00 beantwortet
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Hallo Fee,
also, grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder schon sinnvoll. Die Fissurenversiegelung z.B. wird von der GKV nur für die 6er und 7er übernommen - für die davor liegenden Backenzähne (4er u. 5er) muss man das selbst bezahlen.
Am wichtigsten allerdings sind Leistungen für Kieferorthopädie, weil da zahlen Sie fast immer (zumindest einen Teil) selbst:
Der Zahnarzt / Kieferorthopäde beurteilt den Grad der Fehlstellung nach einem bestimmten System – den sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) und teilt die Fehlstellung in eine von 5 KIG-Gruppen ein.
Für die Einstufungen 1-2 gilt: eine Behandlung kann zwar aus medizinischer Sicht notwendig sein, wird aber von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt, sprich: die komplette Behandlung muss ggf. aus eigener Tasche gezahlt werden.
Für die Einstufungen 3-5 gilt: hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Behandlung, sprich einer „Standard-Behandlung“ – wer eine hochwertigere Versorgung wünscht - z.B. durchsichtige Brackets o.Ä. - muss die Mehrkosten (die hier oftmals nicht unerheblich sind) selbst bezahlen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kieferorthopäden oftmals schon gar nicht mehr bereit sind, eine reine Kassenbehandlung ohne Zuzahlung durchzuführen.
Die Frage ist allerdings, ob eine Versicherung bei einem zweijährigen Kind bereits Sinn macht - ich bin ja kein Zahnarzt, aber in dem Alter ist an den Zähnen ja noch nicht all zu viel zu machen, oder?
Grundsätzlich darf man es aber nicht verpassen, das Kind "rechtzeitig" zu versichern. Wenn man das erst tut, wenn Behandlungen anstehen (z.B. KFO), dann ist es für eine Versicherung natürlich zu spät, d.h. also lieber ein wenig zu früh, als zu spät.
Sinnvoll könnte eine Versicherung auch sein, wenn Sie z.B. Leistungen für Heilpraktiker mit versichern möchten - diese Leistung könnte man ja auch schon bei einem 2-jährigen Kind nutzen.
MfG
Hans Waizmann
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