Frage: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52

Gibt es eine Zusatzversicherung, die eine Klebebrücke bezahlt??? Und eine wo es keine Wartezeit gibt? Es soll solche Versicherungen geben, wo man keine 8 Monate oder so Wartezeit hat. Ich habe eine alte Klebebrücke, die anscheinend irgendwann erneuert werden muss. Momentan kann sie noch so drin bleiben. Da ich nicht möchte, dass mir ein Frontzahn für eine normale Brücke abgesäbelt wird, würde ich eine Klebebrücke bevorzugen (meine hält jetzt 15 Jahre). Die Gesetzliche zahlt da wohl gar nichts oder nur den Mindestbetrag den sie bei einer normalen Brücke zahlen würde, das sind keine 50%. Mit welcher Kostenerstattung kann ich über eine Zusatzversicherung rechnen??
Vielen Dank!

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Achja ich war beim Zahnarzt um den Sitz der Brücke zu überprüfen. Sie ist ein bisschen locker aber der Zahnarzt sagte die kann so drin bleiben!
Welche Versicherung käme denn dafür in Frage? Und was kostet die (weiblich 35)

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Hanswaizmann am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo Aury,

es gibt ein paar wenige Anbieter, die auf die Wartezeit verzichten. Das sind allerdings eine Art "Lockangebote", wo die Leistungen anderweitig meist nur sehr schlecht sind (daher können sich diese Anbieter "erlauben" auf die Wartezeit zu verzichten, weil sie aufgrund der sehr geringen Zuzahlungen auch nur ein sehr geringes Risiko eingehen).

Wenn Sie einen guten Tarif möchten, dann haben die beim Zahnersatz alle eine Wartezeit von 8 Monaten, in der noch gar nichts bezahlt wird.

Grundsätzlich werden keine Leistungen für Versicherungsfälle erbracht, die bereits vor Abschluss des Vertrages eingetreten sind. D.h. sofern bereits vor Abschluss eines Vertrages vom Zahnarzt "konkrete" Behandlungsmaßnahmen angeraten oder geplant waren, gibt es dafür keine Leistung (auch nicht nach Ablauf der Wartezeit).

Wenn Sie relativ schnell nach Ablauf der Wartezeit umfangreichere Erstattungsleistungen beantragen, dann wird der Versicherer natürlich berechtigte Zweifel hegen u. ggf. Nachforschungen anstellen.

I.d.R. wird dann der Zahnarzt angeschrieben u. um Auskunft gebeten - wenn diese/r dann eindeutig bestätigt, dass vor Abschluss keine Behandlung angeraten war, könnten Sie im Leistungsfall kaum ein Problem kriegen.

Wenn der Zahnarzt dann aber bestätigt, dass der "Schaden" schon vor Abschluss eingetreten ist, dann kriegen Sie natürlich keine Leistung (weil für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind, natürlich nicht geleistet werden kann).

Fragen Sie ggf. bitte Ihren Zahnarzt, was er dem Versicherer im Falle einer Rückfrage mitteilen würde!!!


Führen Sie mal auf www.hanswaizmann.de eine Berechnung mit Ihren Daten durch, dann sehen Sie, was gute Tarife für Sie kosten und was diese leisten - eine pauschale Tarifempfehlung kann ich leider nicht abgeben, das kommt darauf an, welche Leistungen Sie sonst noch gerne mit versichern möchten (z.B. prof. Zahnreinigung, etc.).

MfG

Hans Waizmann



» Achja ich war beim Zahnarzt um den Sitz der Brücke zu überprüfen. Sie ist
» ein bisschen locker aber der Zahnarzt sagte die kann so drin bleiben!
» Welche Versicherung käme denn dafür in Frage? Und was kostet die (weiblich
» 35)

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Hallo Herr Waizmann,

danke für die schnelle Antwort!

Es geht mir eigentlich nur um diese Klebebrücke. 1500 Euro sind eine schöne Stange Geld.
Welche Versicherung zahlt denn auch ohne Vorleistung der Gesetzlichen? Das ist ja auch wichtig, weil viele daran ja gekoppelt sind.
Ihre Berechnung hab ich versucht aber da kommt immer eine Error-Seite.

Naja wenn die bei dem Zahnarzt nachfragen, wird der schon bestätigen müssen, dass die Brücke locker war schätz ich aber dass er keine Behandlung angeraten hat. Ist das dann ok? Ich wollte aber zur Behandlung eh in die Zahnklinik München weil man hier keine Klebebrücken macht. Die werden ja dann da nur nachfragen oder? Dann würde ich mir mit dem Besuch da - auch zur Kontrolle eben noch 8 Monate Zeit lassen.

Also Nebenleistungen brauche ich keine. Ich möchte sowieso nach 3-5 Jahren ins Ausland gehen. Es geht mir wirklich nur um diese Klebebrücke, die irgendwann in nächster Zeit "kommen" wird. Der Zahnarzt sagte es kann morgen sein aber auch in 3 Jahren.

Aber welche Versicherung zahlt Klebebrücken??? Und das ohne Vorleistung der Gesetzlichen? Ich habe gelesen, dass man bei so Zusatzversicherungen darauf achten soll, dass diese auch ohne Vorleistung der Gesetzlichen Kv zahlen.
Zumal bei der Klebebrücke die gesetzliche gar nichts zahlt oder nur den Mindestanteil einer normalen Brücke.

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Hanswaizmann am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo Aury,

1. das mit der Vorleistung der GKV ist nicht ganz korrekt. Natürlich ist es besser, wenn ein Anbieter auch dann leistet, wenn die GKV keinen Zuschuss erbringt.

Allerdings leistet die GKV mittlerweile ja sog. "FESTzuschüsse" - diese sind wie der Name schon sagt "fest", d.h. Sie erhalten in jedem Fall einen Zuschuss von der GKV, wenn Sie Zahnersatz bei einem Kassenzahnarzt machen lassen - i.d.R. deckt der bei hochwertigeren Lösungen eben nicht mehr ganz so viel ab.

2. beim Zahnarzt wird i.d.R. gefragt "wann die erste der Behandlung vorausgehende Diagnose gestellt wurde" --> da müsste der Zahnarzt eben dann ein Datum angeben, dass nach Zugang der Police lag.


3. wenn der Zahnarzt mitteilt, dass Sie erst seit kurzem bei ihm in Behandlung sind, wird die Versicherung natürlich nachfragen, wo Sie vorher waren und diesen Zahnarzt auch befragen.

4. wenn Sie ausschließlich Zahnersatz versichern möchten, dann wäre der Tarif Barmenia ZG geeignet - führen Sie mal eine Berechnung auf www.hanswaizmann.de durch u. sehen sich den Tarif genau an.


MfG

Hans Waizmann


» Hallo Herr Waizmann,
»
» danke für die schnelle Antwort!
»
» Es geht mir eigentlich nur um diese Klebebrücke. 1500 Euro sind eine
» schöne Stange Geld.
» Welche Versicherung zahlt denn auch ohne Vorleistung der Gesetzlichen? Das
» ist ja auch wichtig, weil viele daran ja gekoppelt sind.
» Ihre Berechnung hab ich versucht aber da kommt immer eine Error-Seite.
»
» Naja wenn die bei dem Zahnarzt nachfragen, wird der schon bestätigen
» müssen, dass die Brücke locker war schätz ich aber dass er keine Behandlung
» angeraten hat. Ist das dann ok? Ich wollte aber zur Behandlung eh in die
» Zahnklinik München weil man hier keine Klebebrücken macht. Die werden ja
» dann da nur nachfragen oder? Dann würde ich mir mit dem Besuch da - auch
» zur Kontrolle eben noch 8 Monate Zeit lassen.
»
» Also Nebenleistungen brauche ich keine. Ich möchte sowieso nach 3-5 Jahren
» ins Ausland gehen. Es geht mir wirklich nur um diese Klebebrücke, die
» irgendwann in nächster Zeit "kommen" wird. Der Zahnarzt sagte es kann
» morgen sein aber auch in 3 Jahren.
»
» Aber welche Versicherung zahlt Klebebrücken??? Und das ohne Vorleistung
» der Gesetzlichen? Ich habe gelesen, dass man bei so Zusatzversicherungen
» darauf achten soll, dass diese auch ohne Vorleistung der Gesetzlichen Kv
» zahlen.
» Zumal bei der Klebebrücke die gesetzliche gar nichts zahlt oder nur den
» Mindestanteil einer normalen Brücke.

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Hallo Herr Waizmann,

bei dem Barmenia-Tarif steht:
Leistungsbegrenzung: Unbegrenzt ab dem 1. Jahr (wenn max.1 Zahn fehlt. Sonderregelung wenn 1 Schneidezahn fehlt ).
Was heißt das? Bei mir fehlt ja genau der Schneidezahn rechts oben. Bzw. das ist der überbrückte.
Dann stört mich die Vertragslaufzeit von 3 Jahren.

Die Berechnung hat jetzt geklappt. Was ist mit der CSS? Käme die nicht in Frage für mich?

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Die wirft er mir ja als erstes aus. Zählen bei ersetzten Zähnen auch Kronen?

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Hanswaizmann am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo Aury,

gefragt sind nur komplett fehlende Zähne.

"Ersetzte" Zähne zählen da nicht dazu, insofern stellt die Frage kein Problem dar.

Die Vertragslaufzeit mag sie zwar stören, ist aber nicht zu ändern.

CSS hat ebenfalls sehr gute Leistungen - allerdings haben Sie ja gesagt, Sie legen keinen Wert auf Zusatzleistungen wie PZR, etc. - die wären bei der CSS mit dabei.

Kronen sind in unserem Online-Formular nur dann anzugeben, wenn sie älter als 10 Jahre alt sind (sonst nicht).

MfG

Hans Waizmann


» Hallo Herr Waizmann,
»
» bei dem Barmenia-Tarif steht:
» Leistungsbegrenzung: Unbegrenzt ab dem 1. Jahr (wenn max.1 Zahn fehlt.
» Sonderregelung wenn 1 Schneidezahn fehlt ).
» Was heißt das? Bei mir fehlt ja genau der Schneidezahn rechts oben. Bzw.
» das ist der überbrückte.
» Dann stört mich die Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
»
» Die Berechnung hat jetzt geklappt. Was ist mit der CSS? Käme die nicht in
» Frage für mich?

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Hallo Herr Waizmann,

bei der Frage: Wieviele Ihrer Zähne sind vor über 10 Jahren ersetzt worden? Da gehören dann auch Kronen dazu und auch diese Brücke (Brücke = 1 ersetzter Zahn) oder?
Und bei der Frage:
Anzahl der durch Prothesen ersetzten Zähne: Alles insgesamt Kronen, Brücke etc?

Ich werde das noch mal morgen mit dem Zahnarzt abklären lassen. Das heißt wenn ich meine wacklige Brücke kontrollieren gehen lasse, NACHDEM ich die Versicherung abgeschlossen habe, ist es kein Problem oder?

Vorher ist es aber schon eins, auch wenn der Zahnarzt keine Behandlung angeraten hat (kann erstmal so bleiben), hab ich das richtig verstanden?

Danke!
Aury

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Hanswaizmann am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo Aury,

1. bei der Frage nach vor über 10 Jahren ersetzten Zähne ist JEDER Zahnersatz anzugeben, der älter als 10 Jahre ist, also Kronen, Brücken, Inlays, Implantatet, etc.pp.

2. bei der Frage nach Prothesen ist nur HERAUSNEHMBARER Zahnersatz anzugeben (alles was "fest" im Mund ist, brauchen Sie hier nicht anzugeben).

3. wenn der Zahnarzt vor Abschluss eine Behandlung anrät, dann wäre das ein Problem.

Konkret käme es auf die Aussage des Zahnarztes an, wenn der Versicherer bei ihm nachfragt - da muss er dann eben eindeutig bestätigen, dass vor Abschluss keine Behandlung notwendig und angeraten war.


MfG

Hans Waizmann

» Hallo Herr Waizmann,
»
» bei der Frage: Wieviele Ihrer Zähne sind vor über 10 Jahren ersetzt
» worden? Da gehören dann auch Kronen dazu und auch diese Brücke (Brücke = 1
» ersetzter Zahn) oder?
» Und bei der Frage:
» Anzahl der durch Prothesen ersetzten Zähne: Alles insgesamt Kronen, Brücke
» etc?
»
» Ich werde das noch mal morgen mit dem Zahnarzt abklären lassen. Das heißt
» wenn ich meine wacklige Brücke kontrollieren gehen lasse, NACHDEM ich die
» Versicherung abgeschlossen habe, ist es kein Problem oder?
»
» Vorher ist es aber schon eins, auch wenn der Zahnarzt keine Behandlung
» angeraten hat (kann erstmal so bleiben), hab ich das richtig verstanden?
»
» Danke!
» Aury

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Super ich verstehe!!!
Werde das noch abklären mit dem Zahnarzt morgen.
Und klar brauch ich keine Zusatzleistungen, aber wenn ich sonst dasselbe wie bei Barmenia bekomme zum selben Preis mit nicht 3 Jahren Bindung....

Nun sagen Sie mir aber mal, zahlt die Versicherung mir dann auch eine Klebebrücke wenn ich die wünsche???
Wieviel würde ich dann % dazu bekommen, im Falle dass die Gesetzliche gar nichts zahlt?
Das würde mich als letztes noch mal interessieren bevor ich so eine teure Versicherung abschließe.

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Ich habe schon mit meinem Zahnarzt gesprochen, es war ja nur eine normale Kontrolle und noch keine Behandlung angeraten. In dem Sinn schaut es schon mal positiv aus. Nun noch die 4 wichtigen Fragen:

1. Die Versicherung zahlt mir dann den Ersatz den ich wünsche, auch wenn die gesetzliche nicht zahlt, ist das richtig (wie bei Implantaten oder Klebebrücke).

2. Wieviel bekomme ich denn dann insgesamt % von der Summe, im Falle dass die gesetzliche gar nichts dazu gibt????

3. UND die letzte Frage:
Wie ist es wenn ich die Versicherung abgeschlossen habe, und bevor die 8 Monate Wartezeit um sind (nicht bevor ich abgeschlossen habe, Versicherungsschutz besteht also schon), wird vom Zahnarzt eine Behandlung schon angeraten? Hab ich dann auch Pech gehabt und bekomme nach 8 Monaten das Implantat nicht bezahlt????

4. Gibt es bei der CSS eine Prüfung durch einen anderen Zahnarzt (Frage von meiner Freundin).

Danke noch einmal für Ihre Mühen!!!!!

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Hanswaizmann am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo Aury,

1. naja, da muss man schon unterscheiden, WARUM die gesetzliche Krankenkasse nichts bezahlt. Seit 1.1.2005 erhält ja jeder gesetzlich Versicherte sog. "FESTzuschüsse", d.h. diese erhalten Sie in jedem Fall von der GKV, unabhängig von der gewählten Versorgung.

Daher kann der Fall, dass die GKV gar nichts zahlt, MOMENTAN (kann sich natürlich ändern) eigentlich praktisch nicht vorkommen, wenn Sie sich von einem Kassenzahnarzt behandeln lassen.

Die CSS leistet dann grundsätzlich 80-90% (je nach Bonusheft-Nachweis) - das würde sie auch leisten, wenn die GKV dafür keine Leistung vorsieht (aber wie gesagt, das wäre momentan eher theoretischer Natur - bei einer Zahnlücke bekommen Sie ja einen Festzuschuss, den Sie auch für ein Implantat verwenden können).

Wenn Sie allerdings quasi "selbstverschuldet" den Zuschuss der GKV nicht in Anspruch nehmen, z.B. weil Sie sich im Ausland behandeln lassen, oder weil Sie sich von einem Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung behandeln lassen, dann leistet die CSS zwar auch, aber nicht die vollen 80-90% --> dann wird eine fiktive Kassenleistung abgezogen (nämlich das, was die GKV normalerweise erstattet "hätte").


2. siehe 1.

3. wie Sie selbst sagen: Sie sind während der 8 Monate auch schon "versichert". D.h. wenn der Zahnarzt während dieser 8 Monate eine Behandlung anrät, dann wird dafür während der Wartezeit noch nicht geleistet - sofern die Behandlung erst nach Ablauf der Wartezeit stattfindet oder weitergeführt wird, wäre das hingegen dann schon erstattungsfähig.

4. wie meint Ihre Freundin das? Also, sofern Sie im Antrag angeben, dass keine Behandlungen laufen / angeraten sind, können Sie den Tarif problemlos abschließen, ohne dass irgendetwas weitergehend geprüft wird.

Wenn man angibt, dass eine Behandlung läuft, müsste ein Befundbericht vom Zahnarzt eingereicht werden, der dann überprüft wird.

Alle Angaben können natürlich immer im Nachhinein überprüft werden (z.B. durch Rückfrage beim Zahnarzt).

MfG

Hans Waizmann


» Ich habe schon mit meinem Zahnarzt gesprochen, es war ja nur eine normale
» Kontrolle und noch keine Behandlung angeraten. In dem Sinn schaut es schon
» mal positiv aus. Nun noch die 4 wichtigen Fragen:
»
» 1. Die Versicherung zahlt mir dann den Ersatz den ich wünsche, auch wenn
» die gesetzliche nicht zahlt, ist das richtig (wie bei Implantaten oder
» Klebebrücke).
»
» 2. Wieviel bekomme ich denn dann insgesamt % von der Summe, im Falle dass
» die gesetzliche gar nichts dazu gibt????
»
» 3. UND die letzte Frage:
» Wie ist es wenn ich die Versicherung abgeschlossen habe, und bevor die 8
» Monate Wartezeit um sind (nicht bevor ich abgeschlossen habe,
» Versicherungsschutz besteht also schon), wird vom Zahnarzt eine Behandlung
» schon angeraten? Hab ich dann auch Pech gehabt und bekomme nach 8 Monaten
» das Implantat nicht bezahlt????
»
» 4. Gibt es bei der CSS eine Prüfung durch einen anderen Zahnarzt (Frage
» von meiner Freundin).
»
» Danke noch einmal für Ihre Mühen!!!!!

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Okay verstehe ich bekomme einen pauschalen Festzuschuss. Nein soll natürlich nicht im Ausland oder so stattfinden mir gings nur um die Art: Klebebrücke weil sowas nicht übernommen wird.

Lt. Bonusheft bekomme ich nur 50%, weil ich die letzten 5 Jahre nicht regelmässig beim Zahnarzt war, mir fehlt das 1. Jahr ich hab nur 4 lückenlose Jahre.
D.h. dann die CSS zahlt mir noch mal 30% dazu oder???
Was heisst das genau?
Die Brücke kostet 1500 Euro sagten die in der Zahnklinik ungefähr. 200 Euro ist der Festzuschuss. Wieviel zahlt mir dann die CSS von den restlichen 1300 Euro?

Meine Freundin hat keine laufenden Behandlungen oder was angeraten soviel ich weiss wollte sie sich bei Gelegenheit mal in 2 Jahren so Inlays reinmachen lassen und ihre alten Amalgam-Füllungen austauschen. Sie hat nur Angst und meinte ihre Zähne wären so schlecht ob sie jemand aufnimmt überhaupt. Aber hab ja auf Ihre Berechnung hingewiesen da ist ja dann eh alles angegeben.

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Hanswaizmann am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo Aury,

1. hier mal einige Information zum System der Festzuschüsse, das scheint Ihnen noch nicht ganz klar zu sein:

also, die gesetzlichen Krankenkassen haben in einem Katalog ungefähr 50 verschiedene Befunde definiert.

Z.B. einen fehlenden Backenzahn --> für jeden Befund gibt es eine sog. "Regelversorgung". Das ist eine günstige Versorgung mit Zahnersatz, die eben nicht besonders toll ist, aber ihren Zweck tut.

Das wäre im Backenzahnbereich z.B. eine unverblendete Metallbrücke.

In diesem Katalog steht dann weiterhin drin, was eine solche günstige Regelversorgung kostet.

Die GKV leistet dann auf Basis dieser Regelversorgung einen Festzuschuss.

Wie Sie diesen Festzuschuss dann verwenden, bleibt Ihnen selbst überlassen, den bekommen Sie in jedem Fall, d.h. Sie können sich dann auch ein Implantat reinmachen lassen, müssen aber die Mehrkosten selbst tragen.

Beispiel:

Backenzahnlücke --> GKV sagt, das kann man mit einer Metallbrücke versorgen, die kostet z.B. 600 Euro. Von diesem Betrag leistet die GKV dann 50% --> also 300 Euro.

Wenn Sie sich jetzt ein Implantat mit Keramikkrone reinmachen lassen, dann kostet das z.B. 2000 Euro --> Sie zahlen also 1700 Euro aus eigener Tasche.


Genauso funktioniert das auch bei der Klebebrücke. Die Aussage, dass Sie gar keinen Zuschuss von der GKV dafür bekommen, dürfte daher also nicht zutreffen - den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie in jedem Fall.


Die CSS leistet in Ihrem Fall momentan 80% auf Basis einer erstattungsfähigen Rechnung.

Zu Ihrem Beispiel mit der Klebebrücke:

Wenn also alle Rechnungsbestandteile dieser 1500 Euro erstattungsfähig sind, leistet die CSS davon 80% = 1200 Euro --> von diesem Betrag wird dann noch der Festzuschuss der Kasse abgezogen, also 1200 Euro - 200 Euro = 1000 Euro effektive Erstattung von CSS.



Zu Ihrer Freundin:

der Austausch vorhandener Amalgam-Füllungen wird nur dann erstattet, wenn es aus medizinischer Sicht ntowendig ist. D.h. einfach mal zum Zahnarzt gehen und auf "Wunsch" die alten hässlichen Amalgamfüllungen rausmachen lassen, geht leider nicht bzw. dafür gibt es dann KEINE Leistung (weil es sich dann um eine rein kosmethische Behandlung handelt).

MfG

Hans Waizmann


» Okay verstehe ich bekomme einen pauschalen Festzuschuss. Nein soll
» natürlich nicht im Ausland oder so stattfinden mir gings nur um die Art:
» Klebebrücke weil sowas nicht übernommen wird.
»
» Lt. Bonusheft bekomme ich nur 50%, weil ich die letzten 5 Jahre nicht
» regelmässig beim Zahnarzt war, mir fehlt das 1. Jahr ich hab nur 4
» lückenlose Jahre.
» D.h. dann die CSS zahlt mir noch mal 30% dazu oder???
» Was heisst das genau?
» Die Brücke kostet 1500 Euro sagten die in der Zahnklinik ungefähr. 200
» Euro ist der Festzuschuss. Wieviel zahlt mir dann die CSS von den
» restlichen 1300 Euro?
»
» Meine Freundin hat keine laufenden Behandlungen oder was angeraten soviel
» ich weiss wollte sie sich bei Gelegenheit mal in 2 Jahren so Inlays
» reinmachen lassen und ihre alten Amalgam-Füllungen austauschen. Sie hat nur
» Angst und meinte ihre Zähne wären so schlecht ob sie jemand aufnimmt
» überhaupt. Aber hab ja auf Ihre Berechnung hingewiesen da ist ja dann eh
» alles angegeben.

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Hallo Herr Waizmann!

Vielen Dank jetzt hab ich es kapiert! Ha dann bekomm ich von den 200 Euro Festzuschuss nur 100 Euro, in jedem Fall aber 1200 Euro ersetzt das ist ja schon mal eine Menge!!!
Bei meiner Freundin ich dachte mir schon sowas. Naja vlt will sie das so machen dass sie das nach und nach wenn da mal ein Loch ist mit Inlays dann macht, ich sage ihr bescheid!

Sie haben mich wirklich sehr gut beraten im Gegensatz zu den Versicherungsmaklern die hier so rumlaufen, die haben gar keinen Plan und wollen einem immer nur etwas aufschwatzen. Darum werde ich gleich bei Ihnen die Versicherung abschliessen! Vielen Dank noch mal!

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Hanswaizmann am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet


www.hanswaizmann.de - Nr. 1 Preisvergleich für Zahnzusatzversicherung

Hallo Aury,

kein Problem - genau das ist mein Job :-)

MfG

Hans Waizmann

» Hallo Herr Waizmann!
»
» Vielen Dank jetzt hab ich es kapiert! Ha dann bekomm ich von den 200 Euro
» Festzuschuss nur 100 Euro, in jedem Fall aber 1200 Euro ersetzt das ist ja
» schon mal eine Menge!!!
» Bei meiner Freundin ich dachte mir schon sowas. Naja vlt will sie das so
» machen dass sie das nach und nach wenn da mal ein Loch ist mit Inlays dann
» macht, ich sage ihr bescheid!
»
» Sie haben mich wirklich sehr gut beraten im Gegensatz zu den
» Versicherungsmaklern die hier so rumlaufen, die haben gar keinen Plan und
» wollen einem immer nur etwas aufschwatzen. Darum werde ich gleich bei Ihnen
» die Versicherung abschliessen! Vielen Dank noch mal!

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: Aury am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

Da ich ja die CSS gewählt habe mit ihren Sonderleistungen bekomme ich dann auch dieses Reinigen der Zähne bezahlt? Das muss ich 2 x im Jahr machen und einmal dann immer selbst zahlen (30 Euro). Das ist immer angeraten zählt das als angeratene Sache bzw. hätte ich das angeben müssen als angeratene Behandlung? Würde ich das jetzt auch schon bezahlt bekommen? Dann verschieb ich gleich den Termin nächste Woche noch mal!

Re: Zahnzusatzversicherung für Klebebrücke ohne Wartezeit?

Frage von: admin am 02.10.2007 um 09:35:52 beantwortet

hab den Thread gesperrt, weil er bei manchen Ansichten sonst zu unübersichtlich wurde. Bitte neuen Thread starten. Danke!

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