Die häufigsten Schwachstellen im "Kleingedrucktem" der Zahnzusatzversicherungen
Erstattungen nicht klar definiert - Neu: CSS ZahnarztPlus mit erstem klar definierten Leistungskatalog
Bislang war es ein Grundproblem deutscher Versicherungen, dass sie sich geweigert haben die Leistungen ihrer Tarife genau zu beschreiben. Die Gründe hierfür liegen vermutlich daran, dass sie im Streitfall gegenüber dem Versicherten in der stärkeren Position sein wollen. Was nicht heissen soll, dass sie sich grundsätzlich weigern zu zahlen. In der Regel wird schnell und unkompliziert erstattet. Tortzdem kam es durch diese Leistungs-Intransparenz in der Praxis häufig zu unangenehmen Problemen. Die schweizer CSS Versicherung bietet jetzt erstmals mit der CSS ZahnarztPlus Zahnzusatzversicherung einen Tarif an, bei dem Leistungen exakt auf Basis der GOZ Gebührenordnung definiert wurden. Entwickelt wurde dieser Leistungskatalog mit deutschen Zahnärzten. Dadurch erstattet der CSS ZahnarztPlus so vollständig wie kein anderer Tarif am deutschen Markt. Probleme mit der Erstattung gehören durch diesen Leistungskatalog der Vergangenheit an.
Diese Initiative der schweizer CSS ist vorbildlich!
Es wird nur geleistet, wenn auch die GKV leistet
Das bedeudet, Ihre private Zahnzusatzversicherung leistet nur, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch leistet. Die Leistungen der GKV werden aber immer weniger. Im Zweifel muss dann Ihre Zusatzversicherung auch nicht leisten.
Es wird nur auf Basis der Regelversorgung erstattet
Viele Tarife die mit sehr günstigen Prämien und hohen Erstattungen (bis zu 100%) werben, erstatten aber nur auf Basis der sogenannten Regelversorgung. Diese Regelversorgung beinhaltet nur Erstattungen einfacher Zahnarzt-Leistungen. Der Großteil der Zahnarzt-Leistungen wird aber privatzahnärztlich abgerechnet, und liegt teilweise bis zu 10 mal höher als die Regelversorgung. Tarife die nur auf Basis der Regelversorgung erstatten, haben eigentlich keinerlei Wert, und sollten nicht abgeschlossen werden.
Starke Leistungseinschränkungen
Viele Anbieter, die in ihrer Werbung hohe Leistungen auch für teure Zahnarzt-Massnahmen versprechen, leisten in der Praxis nur sehr eingeschränkt. Das Kleingedruckte beschränkt die Erstattungen oft auf einen niedrigen Gesamt-Betrag. Oder es wird nur für eine bestimmte Zahl an Zähnen geleistet. Gerne wird z.B. die Anzahl der Implantate, für die geleistet wird, beschränkt. Manche Versicherungen begrenzen auch den Betrag der pro Implantat geleistet wird, auf einen viel zu niedrigen Betrag (z.b. 300,- € - die tatsächlichen Gesamtkosten liegen aber bei bis zu 1500,- €). Nebenleistungen die bei einem Implantat anfallen, z.b. für Knochenaufbau werden teilweise auch nicht erstattet. Sie werden auf diese Tarife schon durch Ihre "laute" Werbung aufmerksam. Aussagen wie: "100 % schon ab 3 € im Monat", sollten Sie daher vorsichtig werden lassen.



