Merkblatt: Zahnzusatzversicherung für Kinder - Hinweise für Eltern
(Stand: August 2008, Ricarda Zorn)
Dieses neutrale Merklbatt soll Eltern helfen, die planen für Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung zu beantragen. Für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind, gelten die gleichen Qualitätskriterien wie in dieser Checkliste definiert wurden. Allerdings ist es gerade bei Zahnzusatzversicherungen ein absolutes Muss, dass die Zahnversicherung auch bei kieferortopädische Behandlungen leistet.
Kinder, die eine Zahnfehlstellung haben, werden nach einem "Punkte-System" bewertet.
Wer die nötige Punktzahl nicht erreicht, geht entweder
komplett leer aus oder muss noch einen erheblichen Teil der
Kosten selbst tragen (und dass, obwohl der Kieferorthopäde
die Behandlung als medizinisch gesehen notwendig einstuft).
(Hier können Sie einen Preisvergleich für Kinder Zahnzusatzversicherungen starten.)
Wie sehen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern aus?
Der Kieferorthopäde beurteilt den Grad der Fehlstellung nach einem bestimmten System – dieses System nennt sich "Kieferorthopädische Indikationsgruppen" (kurz KIG). Hier gibt es dann 5 verschiedene "Schweregrade", von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer).
Für die Einstufung in Grad 1 gilt: es ist nur eine minimale Fehlstellung vorhanden, deren Korrektur rein aus kosmetischen Gründen sinnvoll wäre. Eine medizinische Indikation für eine Behandlung besteht in diesen Fällen normalerweise nicht. Hierfür leisten die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Die Kosten für eine solche rein kosmetische Korrektur trägt selbst die private Krankenversicherung nicht.
Für die Einstufung in Grad 2 gilt: eine Behandlung kann zwar aus medizinischer Sicht notwendig sein, wird aber von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt, sprich: die komplette Behandlung muss ggf. aus eigener Tasche gezahlt werden.
Für die Einstufungen 3 bis 5 gilt: hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer wirtschaftlichen und zweckmäßigen Behandlung, sprich einer „Standard-Behandlung“ – wer eine hochwertigere Versorgung wünscht - z.B. durchsichtige Brackets o.Ä. - muss die Mehrkosten (die hier oftmals nicht unerheblich sind) selbst bezahlen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kieferorthopäden oftmals schon gar nicht mehr bereit sind, eine reine Kassenbehandlung ohne Zuzahlung durchzuführen.
Übersicht der besten Kinder-Zahnzusatzversicherungen Schwerpunkt: Kieferorthopädie
Es gibt nur wenige Anbieter, die das
Risiko einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern
überhaupt versichern. Die meisten Tarife leisten ja im
Regelfall nur für Zahnersatz - derartige Tarife kosten
für Kinder im Regelfall auch nur ca. 1-2 Euro monatlich
- diese geringen Prämien klingen natürlich verlockend
- diese sind aber auch kein Wunder, wenn man bedenkt, dass
die Zahnersatzleistungen bei Kindern im Regelfall ja noch
eine sehr untergeordnete Rolle spielen.
Für Tarife, die auch für Kinder hochwertige Leistungen
enthalten, vor allem auch im Bereich Kieferorthopädie,
muss man im Regelfall schon einige Euro mehr investieren -
aber das lohnt sich.
Eine private Zusatzversicherung für Kinder sollte bei
der Kieferorthopädie zwei mögliche Leistungsfälle
abdecken:
Fall 1:
die gesetzliche Krankenversicherung leistet für eine medizinisch als notwendig erachtete Behandlung überhaupt nicht. Das ist im Regelfall bei einer KIG-Einstufung vom Grad 2 der Fall.
Bei KIG-Einstufung in Grad 1 leistet die gesetzliche Krankenversicherung zwar auch nicht, allerdings ist in diesen Fällen eine Behandlung normalerweise auch nur aus rein optischen kosmetischen Gründen "notwendig". Die Kosten für eine solche rein kosmetische Korrektur tragen selbst private Versicherer nicht.
Fall 2:
es liegt eine "schwere" Zahnfehlstellung vor und
die gesetzliche Krankenversicherung leistet für eine
"ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige"
Behandlung. Die moderne Zahnmedizin kann allerdings viel mehr,
als die gesetzlichen Krankenkassen bereit sind zu bezahlen.
Hier entstehen daher trotz Kostenzusage der gesetzlichen Krankenversicherung
im Normalfall privat zu tragende Mehrkosten in nicht unerheblichem
Umfang (je nach Behandlung ca. 1000-2000 Euro zusätzliche
privat zu tragende Kosten, für die die GKV nicht aufkommt).
Die besten Leistungen für Kieferorthopädie bieten derzeit die folgenden Tarife:
| Tarif | Leistungen | |
| Fall 1: KIG 2 - GKV leistet nicht | Fall 2: KIG 3 - 5 GKV leistet für Standardbehandlung | |
| CSS ZahnarztPlus | 80% | 80% bis max. 600 Euro pro Kiefer |
| Signal A | 50% bis 1280 Euro p.a. | 50% bis 1280 Euro p.a. |
| Signal B | 50% bis 1280 Euro p.a. | 50% bis 1280 Euro p.a. |
| ARAG Z-100; | 80% | keine Leistung |
| ARAG Z-70 | 70% | keine Leistung |
Welche Leistungen sollten neben Kieferorthopädie bei Tarifen für Kinder enthalten sein?
Zahnersatz ist bei Kindern ja in den meisten Fällen noch kein großes Thema und im Bereich Zahnbehandlung übernimmt bei Kindern das meiste ja ohnehin noch die gesetzliche Krankenkasse – möchte man zumindest meinen. Dem ist leider nicht (mehr) so:
Die sog. "Fissurenversiegelung" wird bei Kindern nur im hinteren Backenzahnbereich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen ( also für die 6er und 7er Zähne) – für die davor liegenden Backenzähne (4er und 5er) muss man diese Leistung komplett selbst bezahlen.
Wenn man die GOZ-Abrechnung (Ziffer 200) mit Faktor 2,3fach zugrunde legt, kostet diese Fissurenversiegelung pro Zahn 11,64 Euro.
Nur wenige Tarife leisten auch für derartige Behandlungen. Beispielsweise die Tarife der CSS (ZahnarztPlus) oder der ARAG (nur der Z-100) leisten hierfür prinzipiell 100%. Das macht bei 8 Zähnen (4er und 5er Zähne) Gesamtkosten von rund 90 Euro, die ARAG oder CSS komplett übernehmen würden.
Die ARAG hat allerdings auch in diesem Bereich eine Einschränkung: denn die Fissurenversiegelung wird von der ARAG nur an bleibenden Zähnen übernommen, nicht an Milchzähnen. Die CSS hingegen würde sogar die Versiegelung an Milchzähnen bezahlen.
In manchen Fällen kann selbst bei Kindern bereits eine ergänzende Prophylaxe-Behandlung sinnvoll sein (z.B. bei Kindern mit stark erhöhtem Kariesrisiko). Die CSS beispielsweise leistet grundsätzlich auch für die Kinderprophylaxe, sofern das in Einzelfällen medizinisch notwendig ist.
Die ARAG steht hier leider auf dem Standpunkt, dass die prophylaktischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (die über die Ziffern IP1-5 abzurechnen sind) "ausreichend" wären und somit Leistungen für professionelle Zahnreinigung bei Kindern nicht erbracht werden.
Sonstige Tipps zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind:
- Schliessen Sie die Zahnzusatzversicherung möglichst früh für Ihr Kind. Dadurch sind die Beiträge wesentlich günstiger.
- Schliessen Sie die Zahnversicherung unbedingt ab, bevor Ihnen Ihr Zahnarzt bestimmte Massnahmen empfohlen hat. Denn für bereits angeratene Massnahmen leisten private Zahnzusatzversicherung grundsätzlich nicht.
- Achten Sie beim Abschluss unbedingt darauf, dass auch für kieferorthopädische Massnahmen geleistet wird. Bei Kindern sind dies in aller Regel die teuersten Zahnarzt-Leistungen, die sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren.
- Es sollte dann nicht nur geleistet werden, wenn die GKV nichts erstattet (bei KIG 3-5) sondern auch die Mehrkosten übernommen werden, wenn die GKV leistet (KIG 1-2). Bislang erfüllt nur der neue CSS ZahnarztPlus diese Anforderungen.
Hinweis: Keine Familienversicherung bei der privaten Zahnzusatzversicherung
Im Gegensatz zur GKV gibt es in der privaten Zusatzversicherung keine Familienversicherung. Sie müssen jedes Kind einzeln versichern.
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